Privatpersonen

Für Privatpersonen gilt

Bitte bedenken Sie die rechtliche Seite, wenn Ihnen ein Tier zuläuft:

Wer ein zugelaufenes Tier einfach behält, ohne es den Behörden zu melden, begeht
Fundtierunterschlagung und macht sich strafbar.

Ist der Besitzer eines Fundtieres nicht auffindbar, gilt das Tier als "Fundsache".
Für die Verwahrung einer Fundsache ist die Gemeinde zuständig, die meist das örtliche Tierheim mit der Versorgung der Fundtiere beauftragt hat.

Nach Meldung des Fundtieres im Tierheim kann das Tier zwar zur Pflege bei seinem Finder bleiben. Wenn der alte Besitzer sich meldet, ist das Tier abzugeben.

Erst nach einem halben Jahr gehen die Besitzansprüche an den neuen Halter.

Bitte melden Sie das Fundtier deshalb erst einmal:

Bei der Fundstelle (Gemeindeverwaltung, Rathaus) oder der örtlichen Polizei
(Die Meldung bei der Gemeinde muss schriftlich durch eine Fundtieranzeige erfolgen,
da ansonsten kein Anspruch auf Erstattung entstehender Kosten (u.a. Tierarzt) besteht.)
Dem zuständigen Tierheim in Ihrer Nähe
Da viele Tiere bereits gechippt sind, möchten wir darum bitten auch ein Fundtier ohne Tätowierung persönlich einem Tierarzt oder dem Tierheim vorzustellen. Hier gibt es Lesegeräte, die den Chip auslesen können.
Weiterhin bitten wir Sie, das Fundtier bei folgenden Haustierregister Stellen (siehe weiter unten) zu melden


Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes wird ein Zugang zum Register nicht möglich.

Privatpersonen möchten bitte in allererster Linie o.g. Schritte beachten, da diese
Datenbank nicht für Privat-Recherchen zur Verfügung steht und auch dies der falsche
Weg wäre ein Fundtier zurückzuvermitteln.

Handeln Sie im Interesse des Tieres und seinem Besitzer - der das Tier
schmerzlich vermisst - Melden Sie bitte das Fundtier allen beschriebenen
Stellen, denn so helfen Sie effektiv und am schnellsten.


Hinweis

Sollten Sie doch unsere Hilfe als Privatperson benötigen, folgender Hinweis:
E-Mail-Anfragen, die einen Bezug zu einem Fundtier haben, werden nur bei einer definitiv
erkennbaren und nachvollziehbaren Adresse, sowie korrekter Telefonangabe bearbeitet.
Hinweise aus der Datenbank erhalten Sie jedoch aus Gründen des
Datenschutzes nicht.


Als Hilfe können wir Ihnen aber eine Kontaktvermittlung zu Ihrem nächst gelegenen
Tierschutzverein, Katzenhilfe, etc. anbieten. Weiterhin stehen wir Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite.

Bevor Sie jedoch „gar nichts“ unternehmen, schreiben Sie uns bitte.

Kontaktadressen Haustierregister-Zentralen

1. TASSO, 65795 Hattersheim, Tel.: 06190 - 93 73 00
E-Mail: tasso@tiernotruf.org

2. ifta - Basis für bewusste Tierhaltung e.V.,D-88145 Maria Thann, 08385 - 92 12 10
E-Mail: info@tierregistrierung.de

3. DEUTSCHES HAUSTIERREGISTER, c/o Deutscher Tierschutzbund e.V.,
53115 Bonn, Tel.: 01805 - 23 14 14
E-Mail: http://www.tierschutzbund.de/kontakt.html

4. LUPO zentrales Tiersuchregister; Deutsches Tierhilfswerk e.V., 80797 München,
Tel: 08284-9986-0
E-Mail: tierhilfswerk@tierhilfswerk.de